Die wichtigste Aufgabe des älteren Unternehmers

Bei der Regelung der Nachfolge schrecken besonders bei kleineren und mittleren Firmen Firmenchefs vor einer der wichtigsten Entscheidung ihres Lebens zurück und setzen daher ihr Lebenswerk aufs Spiel. Nur eine langfristig geplante und schrittweise umgesetzte Nachfolgeplanung garantiert einen reibungslosen Übergang des Unternehmens auf den Nachfolger. Setzen Sie sich daher frühzeitig mit Ihrem Notar in Verbindung, um diese wichtige Frage zu besprechen.

1. Modelle der Unternehmenssicherung

Häufig besteht der Wunsch, dass die Firma in der nächsten eigenen Generation fortgeführt wird. Die Erfahrung zeigt aber, dass nur knapp die Hälfte der Unternehmer einen Nachfolger in der Familie findet. Alternative Modelle sind daher notwendig:

  • Aufnahme eines Fremdmanager
  • Unternehmensführung durch leitende Angestellte
  • Unternehmensverkauf
  • Einrichtung einer Stiftung

Eine Einheitslösung für alle Unternehmen gibt es nicht. In jedem Einzelfall müssen die unterschiedlichen menschlichen, unternehmerischen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekte bedacht werden. Hier muss der Unternehmer mit seinem Steuerberater, Notar und auch seiner Bank eng zusammenarbeiten.

2. Die erb- und gesellschaftsrechtlichen Regelungen

Bereits im Vorfeld muss entschieden werden, ob die aktuelle Unternehmensform (z. B. Personengesellschaft) auch für die nächste Generation attraktiv ist. Häufig scheuen die Kinder eine persönliche Haftung, so dass die Umwandlung des Unternehmens in eine GmbH oder AG zu prüfen ist. Die schrittweise Aufnahme des Nachfolgers in das Unternehmen hat viele Vorteile und führt zu einem gleitenden Übergang. Soll dem Nachfolger ein Beratungsgremium an die Hand gegeben werden, sind Beirats- oder Aufsichtsratslösungen zu prüfen.

Auch steuerliche Fragen spielen eine erhebliche Rolle. Der mit der Erbschaftssteuer verbundene Liquiditätsabschluss kann für jedes Unternehmen existenzbedrohend sein. Hier müssen frühzeitig liquiditätssparende Lösungen, z. B. Schenkungen von Anteilen des Unternehmens unter Ausnutzung der sog. Erbschaftssteuerfreibeträge. Auch ein Formwechsel in eine Personengesellschaft (z. B. GmbH & Co. KG) kann zur Erbschaftssteuerreduzierung führen.

3. VERSORGUNG DER ÜBRIGEN ANGEHÖRIGEN

Auch die Versorgung der übrigen Angehörigen, die nicht das Unternehmen fortführen wollen, muss gesichert werden. Hier ist frühzeitig mit dem Ehepartner der richtige Güterstand zu wählen. Eventuell ist ein Ehevertrag abzuschließen. Kinder, die nicht am Unternehmen beteiligt sind, können wegen der Pflichtteilsansprüche ebenfalls zu Liquiditätsproblemen führen, so dass vorzeitig Lösungen diskutiert werden müssen (z. B. Pflichtteilsverzicht).

Wer sein Lebenswerk retten, kein Geld dem Finanzamt schenken und unnötigen Streit zwischen seinen Erben vermeiden will, muss frühzeitig handeln.

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