Die GmbH und UG

1. Vorteile der GmbH

Die GmbH ist eine juristische Person, bei der die Gesellschafter ihre Haftung auf das Stammkapital beschränken können. Sie bietet daher für kleine und mittlere Unternehmen den Vorteil einer Haftungsbeschränkung mit einfachen Mitteln. Die GmbH ist relativ kostengünstig zu gründen. Ihr Mindeststammkapital beträgt 25.000 EUR. Die GmbH ist ein flexibles Instrument, das den individuellen Gegebenheiten relativ leicht angepasst werden kann.

Die Gesellschaft (GmbH und UG) kann auch durch ein Musterprotokoll gegründet werden. Besser ist - bis auf wenige Ausnahmen - die Verwendung eines individuell gestalteten Gesellschaftsvertrages.  

2. Die Gründung der GmbH und UG

a) Beurkundung des Gesellschaftsvertrages:

Die GmbH wird errichtet durch notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages. Im Gesellschaftsvertrag sind zu regeln:
- die Firma und der Sitz der Gesellschaft
- der Gegenstand und der Zweck des Unternehmens
- die Kapitalaufbringung mit Festlegung des Stammkapitals
- der Betrag, der von jedem Gründungsgesellschafter auf das Stammkapital zu leisten ist.

Darüber hinaus werden häufig weitere Fragen, die für die Gesellschaft von Bedeutung sind, in der Satzung geregelt (z.B. Zustimmungspflichten bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen, Wettbewerbsverbote, Vertretungsrecht des Geschäftsführers, Vererbung von Anteilen etc.).

b) Organbestellung:

Im zweiten Schritt sind die Organe der Gesellschaft zu bestellen:
Die Gründungsgesellschafter müssen durch Beschluss entscheiden, welche Personen Geschäftsführer werden sollen und welche Vertretungsbefugnis sie haben.

c) Stammkapital:

Der dritte Schritt ist die Aufbringung des Stammkapitals. Die Gründungsgesellschafter müssen die im Gesellschaftsvertrag übernommene Stammeinlage einzahlen, d.h. bei einer Bargründung Geld einzahlen, bei einer Sachgründung den Gegenstand in die Gesellschaft einbringen. Als UG (haftungsbeschränkt) kann eine GmbH auch mit einem geringeren Stammkapital gegründet werden 

d) Handelsregisteranmeldung:

Der nächste Schritt zur Existenz der GmbH ist die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister. Der Notar wird für Sie die Handelsregisteranmeldung vorbereiten. Sie ist von sämtlichen Geschäftsführern abzugeben. Dabei haben diese zu versichern, dass das Stammkapital eingezahlt ist. Außerdem müssen weitere Angaben bestätigt werden. Die Leistung der Stammeinlage wird in der Regel durch Vorlage einer Einzahlungsquittung (Bankbestätigung) erbracht.

Mit der Eintragung der GmbH im Handelsregister ist diese als juristische Person mit der Haftungsbeschränkung entstanden.

Der Notar organisiert für Sie die Gründung, führt die notwendigen Beurkundungen durch, und reicht Ihre Handelsregisteranmeldung mit den notwendigen Unterlagen beim Handelsregister ein.

Der Gesellschafter/Geschäftsführer muss selbst die

3. Die Entstehung der GmbH

Die GmbH entsteht rechtlich erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Mit der Eintragung tritt deshalb auch erst die beschränkte Haftung ein. Bis zu diesem Zeitpunkt können deshalb Gründungsgesellschafter bzw. für die Gesellschaft Handelnde persönlich in Anspruch genommen werden.

Der Inhalt der Eintragung wird von Amts wegen im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Warnhinweis: Prüfen Sie bitte sorgfältig alle Rechnungen, die Sie nach Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister erhalten. Es gibt viele betrügerische "Fake-Rechnungen" für unnötige Einträge in Onlineportale oder bewusst gefälschte Rechnungen für die Registereintragung beim Amtsgericht.  

Die AG

Die Aktiengesellschaft (AG) hat in den letzten Jahren einen deutlichen Boom erfahren. Wie bei jeder Wahl einer Rechtsform für ein Unternehmen sind Vor- und Nachteile abzuwägen, Satzung und Vertragsgestaltung müssen auf den individuellen Fall zugeschnitten werden. Besprechen Sie diese Fragen mit Ihrem Notar, der Ihnen die Einzelheiten erläutert. Der nachfolgende Überblick soll nur einen ersten Einstieg in die Problematik darstellen.