Der Ehevertrag

1. Was ist ein Ehevertrag?

Wenn Ehepartner heiraten, hat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Reihe von gesetzlichen Ehevorschriften vorgesehen, die besonders den Fall der Scheidung regeln. Von diesen Vorschriften kann für die Zeit nach der Scheidung durch einen sogenannten Ehevertrag abgewichen werden.

Treffen die Eheleute keine Regelung für den Fall der Scheidung, gelten - vereinfacht dargestellt - folgende Regelungen:

Zugewinnausgleich:

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzlich vorgesehene Güterstand und gilt immer dann, wenn nichts anderes vereinbart ist. Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass während der Ehe Gütertrennung herrscht. Jeder bleibt Eigentümer seines Vermögens und seiner Schulden. Erst am Ende der Ehe wird verglichen, welches Vermögen gebildet wurde. Der während der Ehe erwirtschaftete Teil des Vermögens wird hälftig unter den Ehepartnern geteilt. Erbschaften und Geschenke unterliegen dem Zugewinnausgleich grundsätzlich nicht, jedoch ihre Wertsteigerung während der Ehezeit.

Versorgungsausgleich:

Auch bei den Rentenanwartschaften und sonstigen Versorgungsanwartschaften findet ein hälftiger Ausgleich am Ende der Ehezeit statt.

Unterhalt:

Ehegatten schulden einander auch nach der Scheidung den sogenannten nachehelichen Unterhalt. Das Gesetz sieht eine Reihe von Unterhaltstatbeständen (z. B. Unterhalt wegen Kinderbetreuung, Unterhalt wegen Krankheit, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit etc.) vor.

Das BGB lässt allerdings den Ehepartnern die Möglichkeit, eine ihren individuellen Verhältnissen zugeschnittene Regelung zu treffen, und zwar in allen drei genannten Bereichen. Die Ehepartner können einen sogenannten Ehevertrag vor oder auch während der Ehe schließen. Ein Ehevertrag will wohl überlegt sein. Es kommt sehr auf die persönlichen Verhältnisse an.

Die gesetzliche Regelung geht von der sogenannten Hausfrauenehe aus, bei der die Ehefrau den Haushalt führt, die Kinder erzieht, während der Ehemann das Vermögen erwirtschaftet und Einkommen erzielt. Für diese Fälle sind die gesetzlichen Regelungen häufig ein angemessener Ausgleich.

2. Warum ein Ehevertrag?

Auf viele Ehen, etwa wenn beide Ehepartner berufstätig sind, passen die gesetzlichen Regelungen nicht immer. Die Lösung hierfür kann ein Ehevertrag darstellen, der spezifischen persönlichen Situationen, z. B. großen Einkommens- und Vermögensunterschieden Rechnung trägt. Betreibt ein Ehegatte ein Unternehmen oder eine freiberufliche Praxis, können Zugewinnausgleichsansprüche zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen. Für Unternehmer und Freiberufler sind daher Eheverträge eine wirtschaftlich notwendige Lösung.

Der notarielle Ehevertrag lässt eine individuelle, angemessene Regelung zwischen den Vertragspartnern zu. Wichtig ist, dass die Ehepartner genau ihre gegenseitigen Interessen und Wünsche analysieren und dem Notar mitteilen. Der Notar kann dann eine den individuellen Verhältnisse angepasste Lösung vorschlagen.

3. Ehevertrag vor dem Notar

Ein Ehevertrag muss vor dem Notar geschlossen werden. Dabei muss der Notar die Ehepartner ausführlich beraten - und zwar beide Seiten; er ist zur Neutralität verpflichtet. Unklarheiten sollten offen angesprochen werden, der Notar muss umfassend über den Vertrag aufklären. Die Beratung durch den Notar, die für die Vertragspartner sehr wichtig ist, löst keine gesonderten Kosten aus.

4. Zeitpunkt

Meist werden Eheverträge vor der Hochzeit geschlossen. Allerdings ist eine solche Vereinbarungen jederzeit möglich, sogar noch kurz vor einer Scheidung.